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KreisfußballverbandNORDFRIESLAND

Verband

Kreistag

Ordentliche Kreistage finden vom Jahre 2019 an alle drei Jahre am Ende eines Spieljahres – mindestens drei Wochen vor dem ordentlichen Verbandstag des SHFV – statt.

Tagesordnung

Die Tagesordnung der ordentlichen Kreistage muss unter anderem folgende Punkte umfassen:

  1. die Wahl der Delegierten zum SHFV-Verbandstag,
  2. die Festsetzung des Tagungsortes des nächsten ordentlichen Kreistages.

Ferner wählt der Kreistag für jeweils drei Jahre

  1. die Mitglieder des Vorstandes,
  2. die Beisitzer des Spiel-, des Jugend- und des Schiedsrichterausschusses,
  3. die Beisitzer des Kreisgerichtes inklusive des Kreisjugendrichters und
  4. die Kreisreferenten für Mädchen- und Frauenfußball.

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Kreisvorstandes (nur persönlich, nicht übertragbar) sowie Vertreter der Mitgliedsvereine, wobei die Zahl ihrer Stimmen von der Zahl der von ihnen zum Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften abhängt. Jeder Mitgliedsverein hat eine Stimme plus so viele Stimmen wie Mannschaften (außer Altherren und G-Jugend) per 1. Januar zuvor. Mannschaften einer Spielgemeinschaft gelten als Mannschaften des federführenden Vereins. Die einem Verein zustehenden Stimmen können nur einheitlich von einem Delegierten abgegeben werden.

Kreistag 2025

Der jüngste Kreistag fand am 21. Mai 2025 statt. Das Berichtsheft inklusive der Einladung steht als Download zur Verfügung.