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KreisfußballverbandNORDFRIESLAND

Verband

Vorstand

Dem Kreisvorstand gehören der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter, der Geschäftsführer bzw. Schriftführer, sofern er ehrenamtlich tätig ist, der Beauftragte für Finanzen sowie die Vorsitzenden der Kreisausschüsse für den Spielbetrieb und das Schiedsrichterwesen an. In Nordfriesland gehört zudem ein Beauftragter für Frauen- und Mädchenfußball sowie ein durch Kreistagswahl legitimierter Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit zum Vorstand. Mit beratender Stimme können darüber hinaus Ehrenvorsitzende und Kreisgerichtsvorsitzende den Sitzungen des Kreisvorstandes beiwohnen.

Die Wahlen erfolgen ab 2019 jeweils für drei Jahre.

Anträge an den Verbandstag

Wenn ein Mitgliedsverein oder mehrere von ihnen einen Antrag an den schleswig-holsteinischen Verbandstag richten wollen, muss er diesen fristgemäß (mehr als vier Wochen vorher) über den Kreisvorstand einreichen.

Kreisvorstand